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A: Im Rahmen des Ausbaus durch das Förderprogramm und der Initiative der Gemeinden der M-EA-N-S, ist Ihr Anschluss im Aktionszeitraum kostenfrei. Für alle Anschlüsse, die nach dem Förderprogramm realisiert werden sollen, müssen die Kosten selbst getragen werden.

Für jedes Grundstück/Haus, das angeschlossen werden soll, muss vom Eigentümer (Mieter reicht nicht) ein Grundstücks- und Hausanschlussvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen werden, in dem der Eigentümer der Nutzung seines Grundstücks zustimmt.

Dieser Vertrag wird Ihnen, sobald die Feinplanung der entsprechenden Ausbauphase beginnt, zugesandt.

Innerhalb der gesetzten Frist sollte eine Rückmeldung erfolgen. Dies gilt auch für anzuschließende noch unbebaute Grundstücke.

Um die Glasfaser nach Ausbau nutzen zu können, muss vom Endnutzer ein entsprechender Vertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen werden.

A: Grundsätzlich ja, Voraussetzung ist jedoch, dass die Baukosten vom Eigentümer übernommen werden.

A: Das Netz soll durch die VEGAnet betrieben werden, mit der ein Vertrag abgeschlossen werden muss.

A: Grundsätzlich wird der Anschluss in den Keller des Gebäudes verlegt. Bis zu der Position des Routers im Gebäude muss ein Leitungsweg in Form von Leerrohren oder Kabelkanälen bestehen, um die Glasfaser bis in Ihre Nutzräume zu bringen.

Diese sollte der Eigentümer bereits im Vorfeld erstellen, um Mehraufwände zu vermeiden.

A: Ja, wir empfehlen jedoch: Überlassen Sie dies dem bevorstehenden Provider, dadurch können Sie auch im selben Zuge die Rufnummer-Mitnahme abwickeln (siehe Rufnummer-Mitnahme).

Eine Nutzung des Telefon- und Internetanschlusses wird dann in der Regel möglich sein, sofern Sie die Hausverkabelung (siehe Inhouse Verkabelung) geleistet haben.

A: Dies hängt von den Kündigungsfristen Ihrer Altverträge (bei Ihrem bisherigen Telefon-/Internetanbieter) ab, sofern Sie Altverträge haben und Ihre bisherige Telefonnummer mitnehmen möchten (Portierung). Die technische Inbetriebnahme wird in Abhängigkeit des Fortschritts der Baumaßnahmen erfolgen.

A: Eine bestehende Kupfer-Verkabelung reicht nicht aus, um den kommenden Glasfaser-Anschluss damit zu betreiben. Die effizienteste Lösung ist, einen Kabelweg für das zukünftige Glasfaser vorab herzustellen (siehe Inhouse Verkabelung).

A: Wir möchten darauf hinweisen, dass für Sie die Hausverkabelung eine wichtige Rolle spielt. Der Hausübergabepunkt wird bei Ihnen im Keller angebracht. Sofern dort auch der Router installiert werden soll, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. In den meisten Fällen soll der Router jedoch an ggf. verkabelte Geräte wie PC, Laptop, Drucker o.Ä. direkt anbinden und dort der Anschluss schlussendlich installiert werden. Falls letzteres zutrifft, bitten wir Sie darum, vorab eine Trasse in Form von durchgängigen Leerrohren und/oder Kabelkanälen zu installieren.

A: Generell können Sie Ihre vorhandene Festnetznummer(n)* zum neuen Anbieter migrieren. Hierzu empfehlen wir, auch die Kündigung des alten Telefonanschlusses über diesen Anbieter abzuwickeln.

*Falls Sie drei oder mehr Telefonnummern besitzen, ist das grundsätzlich kein Problem, jedoch ist die ausgewählte Option der zu nutzenden Telefonnummern bei Abschluss des Vertrages zu beachten (bei einigen Providern muss ein Zusatzpaket für weitere Telefonnummern gebucht werden).

A: Nein, sofern Sie Ihre Kündigung über den zukünftigen Provider arrangiert haben, beginnt der neue Vertrag erst nach Ablauffrist des Altvertrages. Es sei denn, Sie wollen schon vorzeitig mit schnellerem Internet surfen. In diesem Fall sollten Sie Rücksprache mit Ihrem kommenden Anbieter halten bzgl. der Rufnummer-Mitnahme (sofern Ihnen dies wichtig ist).

A: Router: Dies ist mit dem Anbieter oder einem EDV-Unternehmen zu klären, da bei einem Glasfaseranschluss gewisse Mindestanforderungen gelten, um die volle Bandbreite zu gewährleisten.

Telefon: Analoge Geräte können Sie weiterhin verwenden, unter Umständen auch Ihre ISDN-Anlage oder Telefone. Hierzu halten Sie bitte Rücksprache mit dem Anbieter oder einem EDV-Unternehmen.

Fax: Da es sich bei den meisten Faxgeräten um Analogtechnik handelt, können Sie diese weiterhin betreiben. Falls Sie sich nicht sicher sind, welche Technik Ihr Fax verwendet, empfehlen wir Rücksprache mit einem EDV-Unternehmen.

A: Nein, es muss kein Rückbau erfolgen. Der Anschluss bleibt einfach ungenutzt.

A: Nein, denn ein Glasfaserkabel hat kaum Dämpfungswerte, wie vergleichsweise Kupfer. Sie bekommen daher definitiv die bestellte Geschwindigkeit.

A: Diese sogenannten Voice over Internet Protocol-Anschlüsse (kurz VoIP) werden direkt über den Internetdienst ausgeführt. Dennoch ist hier die Qualität keinesfalls schlechter oder gar schlecht. Durch den Quality of Service-Dienst (kurz QoS) wird die Gesprächsqualität sogar besser, da dieser Dienst dafür sorgt, dass die Sprachqualität bei Telefonaten sowie online-Meetings über Plattformen wie Skype, Teams, Zoom, etc. eine gewisse Priorität erhalten, um die Qualität zu gewährleisten. Dennoch gilt zu unterscheiden, dass reine Telefonate eine P2P-Verschlüsselung (Point to Point, dt.: Punkt-zu-Punkt) besitzen und auch nicht über das öffentliche Internet geleitet werden.